Was ist das Tafelgeschäft?
Das Tafelgeschäft ermöglicht den anonymen Barkauf von Edelmetallen. Der Gesetzgeber erlangt dabei keinerlei Kenntnisse darüber, dass
Edelmetalle erworben worden. Dies kann je nach Situation gewisse Vorteile mit sich bringen. Der Gesetzgeber erlaubte dabei bis Ende 2019 den anonymen Erwerb von Edelmetallen für
Einzelgeschäfte bis zu 9.999,99 Euro, welcher zum 01.01.2020 jedoch auf 1.999,99 Euro gesenkt wurde. Eine klare Definition, ab wann Geschäfte als zusammenhängend zu betrachten sind, gab
der Gesetzgeber jedoch nicht. Daher muss der Einzelfall betrachtet werden. Wir empfehlen Ihnen einen gewissen zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Tafelgeschäften zu lassen.
Elektronische Transaktionen von einem Bankkonto sind hiervon nicht betroffen, da Ihr Konto bereits bei der Bank durch ein entsprechendes Dokument legitimiert wurde. Zahlungen von
elektronischen Zahlungsdienstleistern, wie zum Beispiel mit PayPal sind hingegen betroffen. Wir werden Ihnen sobald verfügbar an dieser Stelle weitere Informationen zukommen
lassen.
Welche Pflichten bestehen?
Für Bargeschäfte ab 2.000 Euro, unabhängig ob als Einzelgeschäft oder zusammenhängende Teilkäufe bestehen für uns gesetzliche Zusatzpflichten, welche im GWG
geregelt sind. Dazu zählt Sie als Person anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren und eine Kopie des entsprechende Legitimationspapier zu archivieren. Bei wiederholenden
Geschäftsbeziehungen ist das Legitimationspapier entsprechend zu prüfen und ggf. zu erneuern. Zudem sind wir im Verdachtsfall darüber, dass
Bargeld, für ein mit uns bestimmtes Geschäft, aus einer Straftat, einem Steuerbetrug oder einem anderen rechtswidrigen Vergehen stammt oder der Terrorismusfinanzierung dient, zu einer Meldung an
die Zentralstelle für Verdachtsmeldung, die Financial Intelligence Unit (FIU), verpflichtet. Näheres finden Sie vorab unter Geldwäschegesetz http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/index.html, unter http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/FIU/fiu_node.html oder einem Verkaufsgespräch vor Ort.
Tafelgeschäft durchführen?
Gerne können Sie auch ab dem 01.01.2020 bei uns weiterhin ein Bargeschäft bis gesetzlich gültigen Freigrenze von 2.000 € durchführen. Bargeschäfte über diesen Wert
lehnen wir ab. Sollten Sie gerne die Ware vor Kauf in Augenschein nehmen wollen, bieten wir Ihnen vor Ort die Möglichkeit, über das Onlinebanking Ihrer Hausbank zu bezahlen. Sollten Sie die Ware
vorab in unserem Onlineshop gekauft und bereits bezahlt haben, bringen Sie bitte bei der Abholung ein gültiges Ausweisdokument mit. Ohne ein Ausweisdokument ist eine Aushändigung der Ware nicht
möglich.
Wir behalten uns vor Tafelgeschäfte ohne Angabe von Gründen nicht durchzuführen.
Wir lagern an unserem Standort keine Edelmetalle oder Numismatik. Darum bitten wir Sie um eine kurze telefonische Terminvereinbarung unter 02339 124002. Anonyme Anrufe lehnen wir dabei grundsätzlich ab. Produkte, Preise und Mengen können dabei auch schon am Telefon fixiert werden. Wir bitten Sie zum Kundentermin pünktlich zu erscheinen.
Kann ich meine(n) Frau/Ehepartner mitbringen?
Grundsätzlich können Sie mit Ihrem Ehepartner, Lebenspartner, Freund/Freundin oder mit Familienmitgliedern zu uns kommen, um zwei separate Tafelgeschäfte durchzuführen. Jeder Käufer
enthält dann eine separate Rechnung und muss selbstständig für sich zahlen. Das Geld muss zudem der zahlenden Person gehören. Sofern dies für uns ersichtlich ist und sie uns dies bestätigen
besteht kein Problem. Sollte für uns jedoch ersichtlich sein, dass Sie für die Rechnung ihres Partners bezahlen oder Ihnen das Geld gehören (hierfür reicht es schon aus, dass Sie z.B. Ihrer Frau
auch nur einen Cent geben, damit der Betrag passend wäre) müssen beide Geschäfte von uns als zusammenhängendes Geschäft betrachtet werden und können nicht mehr anonym durchgeführt werden.
Aus Sicherheitsgründen führen wir ein Kaufgespräch ausschließlich mit maximal zwei Personen gleichzeitig durch. Kinder sind hiervon selbstverständlich ausgenommen, diese können
zum Beispiel für die Dauer des Verkaufsgespräches gerne in unserer Spielecke spielen oder mit Ihnen am Tisch sitzen.
Erhalte ich eine Rechnung?
Bei einem Tafelgeschäft erhalten Sie von uns eine anonyme Rechnung ohne Adressat. Anhand dieser lässt sich zwar die erworbene Menge sowie das Kaufdatum feststellen,
jedoch nicht auf die Identität des Käufers geschlossen werden.
✔ Vorauskasse
✔ Barzahlung bei Abholung
✔ Schnelle Logistik
✔ Neutrale Verpackung
✔ SSL Verschlüsselt
✔ Persönlicher Ansprechpartner
✔ Kein Mindestbestellwert
✔ Sammelbestellung möglich
Wir wissen, wie wichtig Vertrauen gerade im Bereich der Edelmetalle sind. Daher sind wir stets bestrebt Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Das bedeute für uns, neben einer gute Beratung
und schnellem Versand, bei einem fairen Preis sowohl im Ankauf- als auch im Verkauf, vor allem eine persönliche Ebene, welche die Grundlage für eine langfristige
Geschäftsbeziehung bildet. Über 2.000 zufriedene Kunden, von denen viele viele treue Stammkunden sind sprechen für sich.
Machen Sie sich gerne ein Bild von uns. Wir freuen uns auf Sie.
Adresse
Sebastian Schmidt & Silvana Stretz GbR
Nelkenstraße 6
45549 Sprockhövel
Deutschland
Telefon
02339 124-002
Email
info@schmidtstretz-edelmetalle.de
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